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Finanzierung für Firmenkunden
Software-Nutzungsvertrag für Firmenkunden
Gemeinsam mit unserem Partner, der MMV Leasing GmbH, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Anschaffung der von Ihnen gewünschten Investitionsgüter (Software) per Ratenzahlung flexibel zu finanzieren, ohne dabei Ihre Kreditlinie zu beanspruchen.
Voraussetzungen für einen Software-Nutzungsvertrag:
- Firmenkunden aus Deutschland
- Nettowarenwert in Höhe von mind. 1.000,00 €
- Firmengründung liegt länger als 12 Monate zurück
Wenn Sie per Software-Nutzungsvertrag kaufen möchten, rufen Sie einfach unser "Licensing Solution Center" unter 0201/10286-286 an, und wir werden Ihnen ein Angebot unterbreiten. Alternativ können Sie gerne unser Finanzierung-Angebot-Formular nutzen.
Nachdem die MMV Leasing GmbH den Software-Nutzungsvertrag mit Ihnen abgeschlossen hat und uns die Freigabe durch die MMV Leasing GmbH vorliegt (dauert i.d.R. drei bis fünf Tage), wird Ihre Ware umgehend an Sie versandt.
Nach vollständiger Lieferung Ihrer Waren erhalten Sie von MMV Leasing GmbH eine Übernahmebestätigung, die Sie bitte nach Erhalt umgehend im Original unterschrieben an die Finanzierungsgesellschaft zurücksenden möchten.
Alle Angaben werden von uns natürlich streng vertraulich behandelt.
Ihre Vorteile des MMV-Software-Nutzungsvertrages:
Durch den Software-Nutzungsvertrag ist die Möglichkeit der Finanzierung reiner Software auch ohne Hardware geschaffen.
Die MMV Finanzierung bietet diese Finanzierungsform nicht nur für Standard-, sondern auch für Individual-Software an.
Der Software-Nutzungsvertrag bedeutet für den Kunden:
- Investition ohne Kapitaleinsatz
- Schonung der Liquidität
- Das Eigenkapital, die Kreditlinie und die bankmäßigen Sicherheiten bleiben unberührt
- Durch eine konstant, fest vereinbarte monatliche Nutzungsgebühr über die gesamte Laufzeit ist der Kunde unabhängig von Zinssteigerungen und hat eine klare Planungs- und Kostengrundlage, z.B. für innerbetriebliche Kalkulationen oder Budgets.
- Die Lizenzgebühr für die Software ist nicht auf einmal fällig, sondern verteilt sich über den Nutzungszeitraum. Aufgrund des parallelen Verlaufs der vertraglich vereinbarten Raten und dem Ertrag / Nutzen aus dem Software-Einsatz können die monatlichen Nutzungsgebühren aus dem laufenden Ertrag bezahlt werden.
- Die Vertragslaufzeit kann individuell zwischen 24 und 60 Monaten gestaltet werden.
- Nach ordnungsgemäßer Zahlung der vereinbarten Raten wird dem Kunden am Vertragsende entschädigungslos das unbefristete Nutzungsrecht an der Software eingeräumt.
- Auf veränderte Marktverhältnisse kann sofort flexibel mit Neuanschaffungen im Software-Bereich reagiert werden. Man muss nicht warten, bis beispielsweise Rücklagen aus Gewinnen eine Investition zulassen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihr Future-X Licensing Solution Center
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